Aushang 04-4 / 2023 Gartenordnung

 

24.April 2023

Aus aktuellem Anlass der Hinweis auf die Gartenordnung.


 

Liebe Mitglieder, 

wir fordern alle Gartenbesitzer*innen auf, sich an unsere Ruhezeiten zu halten. Leider gehen immer wieder Beschwerdeanrufe bei uns ein. Laut Gartenordung der Stadt Karlsruhe §6/3 sind die in der Mitgliederversammlung des Zwischenpächters beschlossenen Ruhezeiten für den/die Unterpächter*in bindend. Die Ruhezeiten in der Saison ab dem ersten April bis Ende September sind:

Montag bis Freitag von 12:00 – 14:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen dürfen keinerlei geräuschvolle Tätigkeiten in der Parzelle durchgeführt werden.

Samstag darf von 7:00 bis 19:00 Uhr durchgehend gearbeitet werden.

 

Baulichkeiten (auch Veränderungen) müssen laut Gartenordnung der Stadt Karlsruhe §7/2 vorab beantragt werden. Erst wenn eine Genehmigung vorliegt, darf mit dem Bau begonnen werden.

Bei nicht Einhaltung wird der sofortige Rückbau gefordert.

Ein Antrag erspart Ihnen und uns Ärger und Geld. Bitte denken Sie daran.

 

Der Hauptweg, vor der Parzelle muss über die Breite der Parzelle bis zur Mitte, von ihnen von Bewuchs freigehalten werden.

Falls das nicht geschieht, behalten wir uns vor, den Weg in Gemeinschaftsarbeit auf ihre Kosten zu säubern.

 

Der Vorstand

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