Information zum Saisonende 2022
Liebe Gartenfreunde*innen
gerne möchten wir Sie aus gegebenem Anlass an folgende Punkte aus der Gartenordnung erinnern:
Trampoline sind mit einem Außendurchmesser von bis zu 3,00 m gestattet. Sie dürfen nur in
der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden und sind von Oktober bis April zu entfernen.
Mobile Planschbecken/Pools mit einer Gesamtgröße von nicht mehr als 3,50 m Durchmesser
oder 10 m² Grundfläche und einer Seitenhöhe von maximal 1,00 m können in der Zeit von
Mai bis September aufgestellt werden. Von Oktober bis April sind die Planschbecken/Pools
zu entfernen. Das Einlassen der Becken in den Boden und chemische Mittel zur Wasseraufbereitung sind verboten.
Heckenpflanzungen entlang der öffentlichen Wege und zwischen den Parzellen werden nur
bis zu einer Höhe von 0,80 m geduldet.
Bei mehreren Begehungen mit Vertretern des Gartenbauamtes wurden diese Punkte in der Vergangenheit immer wieder bemängelt.
Hinweis vom Ordnungsamt:
In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen für das illegale Abladen von Müll/Sperrmüll.
Ein Kleingartenpächter ist verpflichtet, seinen anfallenden Unrat über seinen Hausmüll zu entsorgen. Das Abstellen von Sperrmüll, auch wenn in den angrenzenden Wohneinheiten Sperrmüll gesammelt wird, ist verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Abtransport dem jeweiligen Verein in Rechnung gestellt werden. Auch ein Abstellen mit dem Hinweis „zu verschenken“ gehört zur illegalen Müllentsorgung. Dem jeweiligen Verursacher drohen hier empfindliche Bußgelder.
Des Weiteren ist das Abladen und Entsorgen von Grün- Rückschnitt in angrenzenden Grün- und Waldflächen ebenfalls verboten. Auch hier können hohe Kosten auf den jeweiligen Verein zukommen.
Der Vorstand