Die kleingärtnerische Nutzung
Information kleingärtnerische Nutzung
Freie kommerzielle Nutzung, Kein Bildnachweis nötig, zur Verfügung gestellte Bilder von Pixabay.com
Warum kleingärtnerische Nutzung?
Die so genannte Drittelnutzung ist Bestandteil vieler Kleingartenpachtverträge, d. h. auf einem Drittel der Parzellenfläche sind laut Pachtvertrag Obst und Gemüse anzubauen, ein Drittel dient Wegen, Laube und Terrasse, ein Drittel der Erholung. Manche Kleingärtner meinen, diese Regelung sei heute nicht mehr zeitgemäß - sie entstamme der Notsituation vergangener Zeiten. Das ist so nicht richtig!
Das Bundeskleingartengesetz samt Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz stammt aus dem Jahre 1983, ist also gut 40 Jahre alt. (Zum Vergleich: Das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, das unserem gesamten Privatrecht zugrunde liegt, ist aus dem Jahre 1900.)
Warum dürfen Obst und Gemüse im Kleingarten nicht fehlen?
Der Gesetzgeber hat Kleingärten unter einen hohen Schutz gestellt bezüglich Pachtpreis und Kündigungsschutz und wertet sie damit ähnlich hoch wie Wohnraum.
Warum Kleingärten, während gleichzeitig Camper und Wochenendhäusler deutlich höhere Preise zahlen müssen?
Weil der Mensch zum Anbau von Obst und Gemüse auf eine Bodenfläche angewiesen ist, sagt der Bundesgerichtshof. Deshalb bestätigt er in seinem aktuellen Urteil zur kleingärtnerischen Nutzung ausdrücklich die Drittelregelung.
Der Vorstand des Kleingartenvereins und der Stadtverband fördern deshalb den Anbau von Obst und Gemüse in der Anlage durch Fachberatung, Information und Hinweise. Kleingärtner kommt von Gärtnern, d. h. Graben, Jäten, Säen, Ernten. Gerade junge Leute haben heute häufig keinen Bezug mehr zur Landwirtschaft. Die Grundkenntnisse des Gärtnerns müssen sie sich neu aneignen. Dieses Wissen um Anbau, Kulturfolge, Bodenpflege und Düngung wollen wir an die nächste Generation weitergeben. Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten haben einen weiteren Vorteil: sie sind frisch und gesund, ökologisch angebaut und in dieser Qualität nur für viel Geld im Bioladen zu kaufen!
Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.