RS Bezirksverband Cannabisgesetz 05.04.24

05.04.2024

Information zum Cannabisgestz in Kleingartenanlagen


Auszug   RS 05.04.2024 Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.  

Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. Schwetzinger Str. 119, 76139 Karlsruhe

 

An alle Vereine 

Betreff:  Cannabisgesetz (CanG) und dessen Auswirkungen auf Kleingartenanlagen

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

ich möchte Sie über den aktuellen Stand bezüglich des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) informieren.

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung das CanG verabschiedet. Inzwischen hat das Gesetz auch den Bundesrat weitgehend unverändert passiert, wodurch das Inkrafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli bevorsteht.

Es ist wichtig, dass wir die bereits in unserem letzten Rundschreiben zu diesem Thema gemachten Hinweise berücksichtigen:

Zum privaten Anbau von 3 Cannabispflanzen:

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt. Die Anbauvorschriften beschränken sich auf den Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts. Beides ist im Kleingarten nicht gestattet. Darüber hinaus erfordert das CanG einen Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, was auf einer typischen Kleingartenparzelle im Regelfall nicht gewährleistet werden kann.

Zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen:

Die Nutzung von Kleingartenflächen durch "Anbauvereinigungen" im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig. Unter anderem ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich, und eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters erfordern, einen Pachtvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzuschließen.

Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen in Ihrem Umgang mit dem CanG, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lüthin

Vorsitzender / CEO

Link original Schreiben :   https://kgv-forstlach.de/images/saison2024/RS050424canabis.pdf

 

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