12.04.2026
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Wichtige Info zu: Nicht zulässige Toiletten Anlagen in Kleingärten Bitte unbedingt Anhang der Stadt Karlsruhe lesen |
Von: "Lüthin, Pasquale"
Betreff: Nicht zulässige Toiletten Anlagen in Kleingärten
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider stellen wir weiterhin fest, dass einzelne Unterpächter nicht zulässige Toilettenanlagen auf ihren Kleingartenparzellen betreiben.
Inzwischen kommt es vermehrt zu unangekündigten Kontrollen durch das zuständige Amt. Diese können empfindliche Strafen sowie weitergehende Maßnahmen nach sich ziehen. Zudem fordert der Verband der Kleingartenvereine Baden-Württemberg bereits bei der Wertermittlung den Rückbau unzulässiger Anlagen (z. B. Sickergruben) und ist künftig angehalten, entsprechende Verstöße zur Anzeige zu bringen.
Auch wir als Generalpächter (BVKA) weisen regelmäßig auf diese Problematik hin. Gleichzeitig bitten wir Sie in Ihrer Funktion als Verpächter, Ihre Unterpächter fortlaufend zu informieren und bei eindeutigen Verstößen frühzeitig den Kontakt zu uns zu suchen.
Nur durch ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen können wir weitere Maßnahmen seitens des Grundstückseigentümers sowie der zuständigen Behörden vermeiden.
Diese E-Mail sowie das beigefügte Schreiben des Zentralen Juristischen Dienstes der Stadt Karlsruhe (eingegangen im März) können Sie gerne innerhalb Ihres Vereins weitergeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Für Fragen stehen Ihnen mein Sekretariat und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pasquale Lüthin
Vorsitzender / Geschäftsführer
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Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
Schwetzinger Straße 119
76139 Karlsruhe
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Tel. 0721 / 352880
Illegale Toiletten Anlagen - Zentraler Juristischer Dienst


